Behandlung

Zusätzliche Maßnahmen oder "Add-ons" in der Kinderwunschbehandlung

Sogenannte „Add-ons“ sind Maßnahmen, die über die „Standard“-Kinderwunschbehandlung hinausgehen und die Schwangerschaftschancen zusätzlich verbessern sollen. Es ist wichtig zu wissen, dass der Nutzen von Add-ons stark umstritten ist. Bevor du dich für zusätzliche Maßnahmen entscheidest, solltest du dich unbedingt von deiner behandelnden Ärztin oder deinem behandelnden Arzt beraten lassen. Fachgesellschaften wie die European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE) und die Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM) stellen außerdem Leitlinien zur Verwendung von Add-ons bereit. Add-ons sind in der Regel keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, sodass sie privat in Rechnung gestellt werden. Hier informieren wir dich über gängige Add-ons, die auch von einigen Kinderwunschzentren der amedes angeboten werden.

Assisted Hatching

Bedeutet so viel wie „Schlüpfhilfe“ und ist eine zusätzliche Labormaßnahme vor dem Embryotransfer. Dabei wird die Hülle der Eizelle mithilfe eines Lasers an einer Stelle ausgedünnt. Dies geschieht unter der Vorstellung, hierdurch die Einnistungschancen zu verbessern. Möglicherweise profitieren bestimmte Patientinnen davon, der Nutzen der Maßnahme ist aber unbewiesen. Nur in Einzelfällen, zum Beispiel, wenn wiederholt keine Einnistung erfolgt ist oder die Eizellhülle unter dem Mikroskop auffällig dick erscheint, ziehen wir ein Assisted Hatching in Erwägung und diskutieren es mit der Patientin oder dem Paar.

Blastozystenkultur

Eine Blastozytenkultur ist ein Laborverfahren, in dem Embryonen länger kultiviert werden, bevor sie in die Gebärmutter übertragen werden. Eine Eizelle entwickelt sich nach der Befruchtung von einer Zygote zu einem mehrzelligen Embryo. Die Blastozyste ist ein fortgeschrittenes Entwicklungsstadium, bestehend aus etwa 100 Zellen, das der Embryo etwa am fünften Tag nach Befruchtung der Eizelle erreicht. In den meisten IVF- oder ICSI-Behandlungen wird die befruchtete Eizelle bereits nach 2-3 Tagen in die Gebärmutter übertragen. Man erhofft sich, durch die längere Kultivierung die Schwangerschaftschancen zu erhöhen, indem diejenigen Embryonen für den Transfer ausgewählt werden, die sich „am besten“ entwickelt haben. Das Ziel der Blastozystenkultur ist aber vor allem, durch den Transfer nur einer einzigen Blastozyste die Mehrlingsrate weiter zu senken. Wie sinnvoll eine Blastozystenkultur sein kann, hängt von vielen Faktoren ab und sollte individuell von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt beurteilt werden. Nicht jede Patientin oder jedes Paar profitiert von einer längeren Kultivierung.

Präimplantationsdiagnostik (PID)

Als Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnet man die genetische Untersuchung eines nach künstlicher Befruchtung gezeugten Embryos noch vor der Übertragung in die Gebärmutter. Dazu werden dem Embryo sehr früh in seiner Entwicklung einzelne Zellen entnommen und auf bestimmte genetische Erkrankungen untersucht, wenn in der Partnerschaft ein hohes Risiko für diese besteht. Nicht alle unsere Kinderwunschzentren bieten diese – auch nur in Einzelfällen sinnvolle - Leistung an.

In Deutschland ist die PID im Rahmen des Embryonenschutzgesetzes §3a stark reguliert:

  • Eine PID ist nur dann möglich, wenn durch Voruntersuchungen in der Familie die Veranlagung für eine spezifische monogene Erkrankung oder eine bestimmte Chromosomenanomalie genau bestimmt worden ist; d.h. wenn auf Grund einer genetischen Veranlagung der Frau oder des Mannes oder beiden für deren Nachkommen ein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht.
  • Die PID kann nur in besonderen PID-Zentren, bestehend aus einem Humangenetischen Zentrum und einem Kinderwunschzentrum, mit einer speziellen Zulassung durchgeführt werden. Zu diesen PID-Zentren gehören auch unsere Zentren in Bad Münder und Dortmund.
  • Vor jeder PID muss eine Ethikkommission der Ärztekammer der Diagnostik und Behandlung zustimmen. Jedes Paar muss, mit Unterstützung des PID-Zentrums, einen individuellen Antrag an diese Ethikkommission stellen.

Die PID läuft in etwa so ab: Zunächst findet eine reproduktionsmedizinische, humangenetische und psychosoziale Beratung im PID-Zentrum statt. Anschließend wird, nach schriftlicher Zustimmung der Patientin und ggf. des Patienten, der Antrag an die Ethikkommission gestellt. Ist der Antrag erfolgreich, findet die künstliche Befruchtung mit anschließender Biopsie, also Entnahme von Zellen, und genetischer Untersuchung statt. Zuletzt werden Embryonen ausgesucht, die für den Transfer in die Gebärmutter geeignet sind, und in die Gebärmutter übertragen.

Die PID ist derzeit keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und muss daher zunächst von euch selbst finanziert werden. Es kann allerdings ein Antrag auf Kostenerstattung bei der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse gestellt werden. Die Kosten hängen von der Art der zu untersuchenden genetischen Erkrankung ab. Wir informieren dich gerne in einem Beratungsgespräch.

Kryokonservierung

Wenn bei einer künstlichen Befruchtung (IVF, ICSI) mehr Eizellen gewonnen und befruchtet werden, als im aktuellen Zyklus übertragen werden sollen, können die überschüssigen befruchteten Eizellen eingefroren werden. Dadurch ist es möglich, mehrere Embryotransfers aus einer einzigen Eizellentnahme durchzuführen, was die Chancen auf eine Schwangerschaft pro Eizellentnahme erhöht. Die eingefrorenen Eizellen werden im Vorkernstadium in flüssigem Stickstoff (-196 °C) aufbewahrt. Falls nach einem Embryotransfer im ersten Behandlungszyklus eine Schwangerschaft ausbleibt oder nach der Geburt eine weitere Schwangerschaft gewünscht wird, kann auf die eingefrorenen befruchteten Eizellen zurückgegriffen werden. Dadurch sind eine erneute Stimulation der Eierstöcke und Eizellentnahme nicht erforderlich.